Ablauf & Kostenträger

Wie eine Förderung beginnt.

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss begleite ich Sie in klaren, nachvollziehbaren Schritten – transparent für die Familie und für die Kostenträger.

Schritt für Schritt

So läuft eine Fördermaßnahme

1

Kontakt & kostenfreies Erstgespräch

Sie melden sich, wir lernen uns kennen und klären in Ruhe, worum es geht.

2

Beobachtung & Einschätzung

Anamnese, Verhaltensbeobachtung und eine förderdiagnostische Einschätzung als Grundlage.

3

Individueller Förderplan

Wir legen gemeinsame Ziele fest und stimmen sie mit Familie und Kostenträger ab (Gesamt- bzw. Hilfeplanverfahren).

4

Durchführung der Förderung

Regelmäßige Einheiten mit fortlaufender, nachvollziehbarer Dokumentation.

5

Zwischenauswertung & Elterngespräche

Regelmäßige Auswertung der Ziele, Gespräche mit der Familie und Berichte an den Kostenträger.

6

Abschluss

Entwicklungsbericht und – wenn sinnvoll – Empfehlung weiterführender Hilfen.

Finanzierung

Wer die Kosten tragen kann

Je nach Situation kommen unterschiedliche Kostenträger in Betracht. Was im Einzelfall passt, klären wir gemeinsam.

Eingliederungshilfe (SGB IX)

Für noch nicht eingeschulte Kinder (§ 79 SGB IX) und Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 SGB IX). Träger in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV).

Seelische Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Zuständig ist das Jugendamt des Landkreises Bad Kreuznach.

Selbstzahler & Kooperationen

Präventive Förderung, Elterncoaching und tierbegleitete Einzelangebote ohne Kostenträgerbezug – sowie Kooperationen mit Kitas und Schulen.

Die Praxis befindet sich im Aufbau. Welcher Kostenträger im Einzelfall passt und wie die Bewilligung läuft, besprechen wir im Erstgespräch – die Antragstellung erfolgt über den jeweiligen Kostenträger. Diese Angaben ersetzen keine Rechts- oder Sozialberatung.

Sie möchten den ersten Schritt gehen?

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

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